Patientenverfügung

Zuständig

Beschreibung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Hinweise

Eine Patientenverfügung sollte immer handschriftlich festgehalten werden. Wenn Sie eine Patientenverfügung haben, ist es sehr empfehlenswert, diese mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.

 

Gebühren

- keine
- für das Tätigwerden eines Notars entstehen Kosten

Links

Ansprechpersonen

Frau N. Wehnert
Sozialarbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3369 03371 608 9210

Frau D. Wolff
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.02

03371 608 3339 03371 608 9210

Herr U. Preiß
Sozialarbeiter Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.03

03371 608 3342 03371 608 9210

Frau S. Müller
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.03

03371 608 3340 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)