Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Eine Patientenverfügung sollte immer handschriftlich festgehalten werden. Wenn Sie eine Patientenverfügung haben, ist es sehr empfehlenswert, diese mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
- keine
- für das Tätigwerden eines Notars entstehen Kosten
Textbausteine für eine Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Patientenverfügung vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV)
Frau N. Wehnert
Sozialarbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3369 03371 608 9210 n.wehnert@teltow-flaeming.de
Frau D. Wolff
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.02
03371 608 3339 03371 608 9210 d.wolff@teltow-flaeming.de
Herr U. Preiß
Sozialarbeiter Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.03
03371 608 3342 03371 608 9210 u.preiss@teltow-flaeming.de
Frau S. Müller
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.03
03371 608 3340 03371 608 9210 s.mueller@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle