Anspruchsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben auf Dauer in erheblichem Umfang Hilfe benötigen. Die Pflege beinhaltet die teilweise oder vollständige Übernahme von Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Beaufsichtigung und Anleitung zur eigenständigen Übernahme der Verrichtung.
Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich umfasst
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Verhinderungspflege
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) sind vorrangig.
Die Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
- Formloser Antrag/Sozialhilfeantrag
- Ärztliches Attest mit Angabe der Diagnosen
- Bescheid der Pflegekasse oder
- Mitteilung über Antragstellung bei der Pflegekasse
- Angaben zur Pflegeperson bzw. Pflegedienst
- Nachweise Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 61 ff SGB XII
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
keine
- ärztliche Atteste sind durch den Antragsteller zu finanzieren
Pflegegeld gemäß dem Zwölften Buch SGB (SGB XII)
Hilfe zur Plege
Pflege durch Sozialstationen (Pflegesachleistung)
Frau A. Konrad
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.09
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3353 03371 608 9210 a.konrad@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle