Pflege im häuslichen Bereich

Zuständig

Beschreibung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben auf Dauer in erheblichem Umfang Hilfe benötigen. Die Pflege beinhaltet die teilweise oder vollständige Übernahme von Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Beaufsichtigung und Anleitung zur eigenständigen Übernahme der Verrichtung.

Hinweise

Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich umfasst
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Verhinderungspflege

 

Bitte beachten Sie

Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) sind vorrangig.
Die Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Notwendige Unterlagen

- Formloser Antrag/Sozialhilfeantrag
- Ärztliches Attest mit Angabe der Diagnosen
- Bescheid der Pflegekasse oder
- Mitteilung über Antragstellung bei der Pflegekasse
- Angaben zur Pflegeperson bzw. Pflegedienst
- Nachweise Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Rechtliche Grundlagen

- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 61 ff SGB XII
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

Gebühren

keine
- ärztliche Atteste sind durch den Antragsteller zu finanzieren

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Konrad
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3353 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)