Pflegegeld für blinde Menschen (nach dem Landespflegegeldgesetz - Blindengeld)

Zuständig

Beschreibung

Blinde Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Brandenburg haben nach Vollendung des ersten Lebensjahres zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat
a) 319,20 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 345,80 Euro ab 1. Januar 2018.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt das monatliche Pflegegeld
a) 177,60 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 192,40 Euro ab 1. Januar 2018.

Hinweise

Das Pflegegeld für blinde Menschen nach dem Landespflegegeldgesetz wird ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Leistungen der Pflegekasse nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) werden angerechnet.
Ergänzend kann ein Antrag auf Gewährung von Blindenhilfe nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gestellt werden. Diese Leistung ist jedoch in Abhängigkeit der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu prüfen.

 

Bitte beachten Sie

Voraussetzung für die Zahlung von Blindengeld ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL".
Das Pflegegeld wird auf Antrag geleistet.

Blinde Menschen in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen (z. B. Internate, Wohnheime) erhalten kein Pflegegeld nach diesem Gesetz.

Erhält der blinde Mensch Leistungen für die gleiche Behinderung nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Bundesversorgungsgesetz, gesetzliche Unfallversicherung, Unfallfürsorge, usw.), besteht kein Anspruch nach dem Landespflegegeldgesetz.

Notwendige Unterlagen

1. Formloser Antrag
2. Kopie des Schwerbehindertenausweises
3. Kopie des Bescheides zum Schwerbehindertenausweis vom Amt für Soziales und Versorgung Cottbus
4. Bescheid der Pflegekasse über die Ablehnung oder Feststellung einer Pflegestufe gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose im Land Brandenburg (Landespflegegeldgesetz - § 2 Nr. 2 LPflGG).

Gebühren

keine

Links

Ansprechpersonen

Frau V. Krohn
Sachbearbeiterin Sozialhilfe (Neuanmeldung Pflege)
Zimmer: C1.1.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3319 03371 608 9210

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