Pflegegeld für gehörlose Menschen (nach dem Landespflegegeldgesetz - Gehörlosengeld)

Zuständig

Beschreibung

Gehörlose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Brandenburg haben nach Vollendung des ersten Lebensjahres zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat
a) 98,40 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 106,60 Euro ab 1. Januar 2018.

Anspruchsberechtigt sind:
- Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
oder
- Personen, die erst später die Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit erworben haben und der Grad der Behinderung wegen schwerer Sprachstörungen 100 vom Hundert beträgt.

Hinweise

Das Pflegegeld für gehörlose Menschen nach dem Landespflegegeldgesetz wird ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Bitte beachten Sie

Das Pflegegeld wird auf Antrag geleistet.
Gehörlose Menschen in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen (z. B. Internate, Wohnheime) erhalten kein Pflegegeld nach diesem Gesetz.
Erhält der gehörlose Mensch Leistungen für die gleiche Behinderung nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Bundesversorgungsgesetz, gesetzliche Unfallversicherung, Unfallfürsorge usw.), besteht kein Anspruch nach dem Landespflegegeldgesetz.

Notwendige Unterlagen

1. Formloser Antrag
2. Kopie des Schwerbehindertenausweises; hilfreich ist das Merkzeichen "GL" auf dem Schwerbehindertenausweis
3. Kopie des Bescheides zum Schwerbehindertenausweis vom Amt für Soziales und Versorgung Cottbus
4. Wenn vorhanden, Bescheid der Pflegekasse über die Ablehnung einer Pflegestufe gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose im Land Brandenburg (Landespflegegeldgesetz - § 2 Nr. 3 LPflGG).

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau V. Krohn
Sachbearbeiterin Sozialhilfe (Neuanmeldung Pflege)
Zimmer: C1.1.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3319 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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