Pflegegeld für Schwerbehinderte (nach dem Landespflegegeldgesetz)

Zuständig

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Brandenburg haben nach Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf Pflegegeld. Es dient dem Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen.

Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat
a) 177,60 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 192,40 Euro ab 1. Januar 2018.

Anspruchsberechtigt sind:
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz)
a) mit Verlust beider Beine im Oberschenkelbereich oder beider Hände,
b) mit Lähmungen oder gleichartigen Behinderungen, wenn dadurch auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, Betreuungsbedarf zur Sicherung der körperlichen Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.

Hinweise

Das Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz wird ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen gezahlt.

 

Bitte beachten Sie

Das Pflegegeld wird auf Antrag geleistet.
Schwerbehinderte Menschen in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen (z. B. Internate, Wohnheime) erhalten kein Pflegegeld nach diesem Gesetz.
Erhält der schwerbehinderte Mensch Leistungen für die gleiche Behinderung nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Bundesversorgungsgesetz, gesetzliche Unfallversicherung, Unfallfürsorge usw.), besteht kein Anspruch nach dem Landespflegegeldgesetz.

Notwendige Unterlagen

1. Formloser Antrag
2. Kopie des Schwerbehindertenausweises
3. Kopie des Bescheides zum Schwerbehindertenausweis vom Amt für Soziales und Versorgung Cottbus
4. Wenn vorhanden, Bescheid der Pflegekasse über die Ablehnung einer Pflegestufe gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose im Land Brandenburg (Landespflegegeldgesetz - § 2 Nr. 1 LPflGG).

Gebühren

keine

Links

Ansprechpersonen

Frau V. Krohn
Sachbearbeiterin Sozialhilfe (Neuanmeldung Pflege)
Zimmer: C1.1.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3319 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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