Pflegegeld gemäß dem Zwölften Buch SGB (SGB XII)

Zuständig

Beschreibung

Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben, weil sie nicht pflegeversichert sind oder die Anwartschaftszeiten nicht erfüllt sind, können Pflegegeld nach § 64 SGB XII erhalten.

Das Pflegegeld beträgt ab 1. Januar 2015 je Kalendermonat:
- in der Pflegestufe I bei erheblicher Pflegebedürftigkeit 244 Euro,
- in der Pflegestufe II bei Schwerpflegebedürftigkeit 458 Euro,
- in der Pflegestufe III bei Schwerstpflegebedürftigkeit 728 Euro.

Bei pflegebedürftigen Kindern ist der zusätzliche Pflegebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.

Hinweise

Zur Absicherung der häuslichen Pflege können die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson erstattet werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB XII erfüllt sind. Weiterhin können angemessene Beihilfen gewährt werden sowie Beiträge für eine angemessene Alterssicherung übernommen werden, wenn diese nicht anderweitig sichergestellt ist.

 

Bitte beachten Sie

Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind vorrangig. Die Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Notwendige Unterlagen

- Formloser Antrag/Sozialhilfeantrag
- Ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose,
- Bescheid der Pflegekasse,
- Angaben zur Pflegeperson,
- Nachweise Einkommen und Vermögensverhältnisse

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), §§ 64 ff. SGB XII
Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), §§ 37 ff. SGB XI

Gebühren

keine
- ärztliche Atteste sind durch den Antragsteller zu finanzieren.

Links

Ansprechpersonen

Frau V. Krohn
Sachbearbeiterin Sozialhilfe (Neuanmeldung Pflege)
Zimmer: C1.1.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3319 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
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