Pflegekinderdienst

Zuständig

Beschreibung

Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst des Sozialpädagogischen Dienstes im Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming. Er arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des § 33 SGB VIII. Dieser beinhaltet Hilfen zur Erziehung von jungen Menschen, die vorübergehend oder auf Dauer in einer anderen Familie/ Pflegefamilie leben.

Er begleitet Pflegeeltern vor, während und nach Beendigung eines Pflegeverhältnisses. Außerdem berät er sie in allen rechtlichen, wirtschaftlichen und pädagogischen Fragen. Darüber hinaus wirbt er kontinuierlich neue Pflegeeltern durch Öffentlichkeitsarbeit, bildet Pflegeeltern durch regelmäßige Fortbildung weiter und führt Pflegeelterntreffen durch.

Vor der Aufnahme eines Pflegekindes absolvieren Pflegeelternbewerber
ein Bewerberseminar.

Können Sie sich vorstellen, Pflegeeltern zu werden? Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass es Kinder gibt, die aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können? Die Gründe können sein: Überforderung, Krankheit oder familiäre Konflikte.

Wenn Sie sich vorstellen können, ein Pflegekind zu betreuen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Der Pflegekinderdienst sucht für diese verantwortungsvolle Aufgabe verheiratete, aber auch unverheiratete Paare oder Einzelpersonen, die diese benachteiligten Kinder vorübergehend oder für einen längeren Zeitraum versorgen und erziehen.

Welche Fähigkeiten brauchen Sie dazu?
- Sie sollten in jedem Fall körperlich und psychisch gesund und belastbar sein,
- Reflexionsfähigkeit und Flexibilität besitzen,
- bereit sein, sich in der Arbeit mit dem Pflegekind fortzubilden,
- die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Herkunftseltern realisieren können,
- in einer stabilen Partnerschaft leben,
- sich in das Leben des Pflegekindes hineinversetzen können,
- Freude im Umgang mit Kindern besitzen,
- bereit sein, für ein fremdes Kind Verantwortung zu tragen.

Hinweise

Es gibt verschiedene Formen von Pflegeverhältnissen:
Dauer-, Kurz- und heilpädagogische Pflegestellen. Welche der Pflegeformen für Sie in Frage kommen, erfahren Sie in Gesprächen mit dem Jugendamt.

Notwendige Unterlagen

Wenn Sie sich für die Arbeit als Pflegeeltern interessieren, kommen Sie zu einem ersten Informationsgespräch in unser Jugendamt. Interessierte Bewerber durchlaufen dann ein Bewerbungsverfahren als Pflegeeltern. Sie füllen einen Bewerberbogen aus, hinterlegen ärztliche Bescheinigungen und Führungszeugnisse.

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau A. Bogdan
Sachbearbeiterin Pflegekinderwesen
Zimmer: A7.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3512 03371 608 9150

Frau B. Bürgel
Sozialpädagogin im Pflegekinderdienst
Zimmer: A7.2.04

03371 608 3513 03371 608 9150

Frau S. Kuschnier
Sozialpädagogin im Pflegekinderwesen
Zimmer: A7.2.04

03371 608 3507 03371 608 9150

Frau K. Hoelzl
Sachbearbeiterin Pflegekinderwesen
Zimmer: A7.2.01

03371 608 3530 03371 608 9150

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)