Pflegekinderdienst

Zuständig

Beschreibung

Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst des Sozialpädagogischen Dienstes im Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming. Er arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des § 33 SGB VIII. Dieser beinhaltet Hilfen zur Erziehung von jungen Menschen, die vorübergehend oder auf Dauer in einer anderen Familie/Pflegefamilie leben.

Der Pflegekinderdienst hat die Aufgabe, (potentielle) Pflegeeltern hinsichtlich ihrer Eignung zu befähigen und zu stärken. Ziel dabei sollte immer die erfolgreiche Pflegeelternschaft sein. Es geht insbesondere um das Vermeiden weiterer Abbrüche im Leben eines Kindes, aber auch um eventuelle Überforderungssituationen in (potenziellen) Pflegefamilien im Vorfeld abzusehen, Entwicklungsverläufe des Pflegekindes genau zu beobachten und Unterstützung und Entlastung zu gewährleisten. Um einem Pflegekind mit all seinen Bedarfen gerecht zu werden, haben potentielle Pflegeeltern das Recht, sich zu bestimmten Themen zu qualifizieren.

Können Sie sich vorstellen, Pflegeeltern zu werden? Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass es Kinder gibt, die aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können? Die Gründe können sein: Überforderung, Krankheit oder familiäre Konflikte.

Wenn Sie sich vorstellen können, ein Pflegekind zu betreuen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Der Pflegekinderdienst sucht für diese verantwortungsvolle Aufgabe Paare oder Einzelpersonen, die diese benachteiligten Kindern und Jugendlichen vorübergehend oder für einen längeren Zeitraum versorgen und erziehen.


Zu den wichtigsten Voraussetzungen, um ein Pflegekind aufnehmen zu können, zählen vor allem erzieherische Kompetenz und Anforderungen an die Persönlichkeit, zum Beispiel:

  • körperliche und seelische Belastbarkeit
  • Reflexionsfähigkeit und Verständnis für abweichendes, nicht altersgerechtes Verhalten des Pflegekindes
  • Flexibilität
  • Geduld, Humor und Empathie
  • ärztliches Attest
  • ausdrückliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
  • Kooperationsfähigkeit gegenüber dem Jugendamt und anderen Institutionen dazu.

Hinweise

Es gibt verschiedene Formen von Pflegeverhältnissen:
Dauer-, Kurz- und heilpädagogische Pflegestellen. Welche der Pflegeformen für Sie in Frage kommen, erfahren Sie in Gesprächen mit dem Jugendamt.

Bitte beachten Sie

Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis und Vereinfachung der Entscheidungsfindung wurden Grundsätze und Beurteilungskriterien entwickelt. Die Vorbereitung für eine Aufnahme eines Pflegekindes erfolgt in einem auf die Interessierten abgestimmtes Verfahren. Vier Kolleginnen im Pflegekinderdienst sind für den gesamten Landkreis zuständig, die Gespräche werden zu zweit geführt. Nach den ersten allgemeinen Beratungen erfolgen mindestens drei intensive Gesprächstermine (inklusive eines Hausbesuchs) in Hinblick auf die Geeignetheit, ein Pflegekind aufzunehmen. In den Gesprächen geht es nicht um die Bewertung eigener Lebenserfahrungen und Lebensumstände, sondern um die Art und Weise des Umgangs damit – immer mit Blick auf ein Pflegekind. Wichtig ist, dass am Ende alle die Gewissheit haben: Einem Kind eine Perspektive zu geben, ist die richtige Entscheidung.

Notwendige Unterlagen

Wenn Sie sich für die Arbeit als Pflegeeltern interessieren, kommen Sie zu einem ersten Informationsgespräch in unser Jugendamt.

Rechtliche Grundlagen

§ 33 SGB VIII - Vollzeitpflege

§ 37a SGB VIII - Beratung und Unterstützung der Pflegeperson

§ 37b SGB VIII - Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege

§ 44 SGB VIII - Erlaubnis zur Vollzeitpflege

Gebühren

keine

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Bogdan
Sozialarbeiterin im Pflegekinderwesen
Zimmer: A7.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3512 03371 608 9150

Frau B. Bürgel
Sozialarbeiterin im Pflegekinderwesen
Zimmer: A7.2.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3513 03371 608 9150

Frau S. Kuschnier
Sozialarbeiterin im Pflegekinderwesen
Zimmer: A7.2.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3507 03371 608 9150

Frau K. Hoelzl
Sozialarbeiterin im Pflegekinderwesen
Zimmer: A7.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3530 03371 608 9150

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)