Pflichtprüfung der Kommunen

Zuständig

Beschreibung

Die Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eindeutig definiert. Das sind:


- Prüfung der Jahresrechnung im kameralen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
- Prüfung der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses im doppischen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
- Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
- Prüfung der Zahlungsabwicklung und der Liquiditätsplanung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Kassenprüfungen
- Prüfung von Vergaben
- Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Prüfung der Programme zur Ermittlung von Ansprüchen und Zahlungsverpflichtungen , für die Finanzbuchhaltung und die Zahlungsabwicklung sowie zu elektronischen Speicherung von Büchern und Belegen
- Prüfung der Verwendung von kommunalen Zuwendungen und Garantieverpflichtungen bei übertragenen Aufgaben, soweit sich die Gemeinde eine solche vorbehalten hat
- Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Sondervermögen der Gemeinden
- Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafter oder Aktionär in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, soweit sich die Gemeinde eine solche vorbehalten hat.

Hinweise

Neben diesen genannten örtlichen Prüfungsaufgaben sind im Auftrag des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde überörtliche Prüfungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinden sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ihrer Sondervermögen durchzuführen. Diese erstrecken sich darauf, ob

- die Rechtsvorschriften und die zur Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen eingehalten sind und
- die zweckgebundenen Zuwendungen bestimmungsgemäß verwendet wurden.

Ansprechpersonen

Frau Doreen Wassermann
Amtsleiterin
Zimmer: B6.1.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 1400 03371 608 9000

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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