Planfeststellungsverfahren

Zuständig

Beschreibung

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.

Die Beteiligung des Landkreises erfolgt als Träger öffentlicher Belange. Das Sachgebiet bündelt die kreisliche Stellungnahme. Es prüft, welche Belange berührt sind und stimmt die Stellungnahmen der einzelnen Fachämter des Hauses untereinander ab.

Rechtliche Grundlagen

- Verwaltungsverfahrensgesetz,
- Brandenburgisches Straßengesetz,
- Allgemeines Eisenbahngesetz,
- Luftverkehrsgesetz,
- Bundesfernstraßengesetz,
- Planfeststellungsrichtlinien

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Herr M. Altermann
Sachbearbeiter Regionalplanung/Verkehr
Zimmer: 2. OG, R. 15

Landkreis Teltow-Fläming
Zinnaer Str. 34
14943 Luckenwalde

03371 608 4115 03371 608 9010

Frau G. Seidel
Sachbearbeiterin Regionalplanung/Siedlungsentwicklung
Zimmer: 2. OG R. 12

03371 608 4111 03371 608 9200

Frau M. Teubner
Sachbearbeiterin Verwaltungsaufgaben
Zimmer: 2. OG, R. 9

03371 608 4118 03371 608 9010

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)