Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
Die Beteiligung des Landkreises erfolgt als Träger öffentlicher Belange. Das Sachgebiet bündelt die kreisliche Stellungnahme. Es prüft, welche Belange berührt sind und stimmt die Stellungnahmen der einzelnen Fachämter des Hauses untereinander ab.
- Verwaltungsverfahrensgesetz,
- Brandenburgisches Straßengesetz,
- Allgemeines Eisenbahngesetz,
- Luftverkehrsgesetz,
- Bundesfernstraßengesetz,
- Planfeststellungsrichtlinien
keine
Herr M. Altermann
Sachbearbeiter Regionalplanung/Verkehr
Zimmer: 2. OG, R. 15
03371 608 4115 03371 608 9010 michael.altermann@teltow-flaeming.de
Frau G. Seidel
Sachbearbeiterin Regionalplanung/Siedlungsentwicklung
Zimmer: 2. OG R. 12
03371 608 4111 03371 608 9200 grit.seidel@teltow-flaeming.de
Frau M. Teubner
Sachbearbeiterin Verwaltungsaufgaben
Zimmer: 2. OG, R. 9
03371 608 4118 03371 608 9010 michaela.teubner@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle