Plangenehmigungsverfahren

Zuständig

Beschreibung

Wenn Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden oder die Betroffenen mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts sich schriftlich einverstanden erklärt haben, kann an Stelle des Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

Beteiligung des Landkreises als Träger öffentlicher Belange zur Herstellung des Benehmens. Das Planungsamt ist Bündelungsbehörde für die kreisliche Stellungnahme. Es prüft, welche Belange berührt sind und ob Zustimmung erteilt werden kann.

Hinweise

Unter bestimmten Voraussetzungen kann an Stelle eines Planfeststellungsverfahrens ein weniger aufwendiges Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

 

Rechtliche Grundlagen

- Verwaltungsverfahrensgeset,
- Brandenburgisches Straßengesetz
- Allgemeines Eisenbahngesetz
- Luftverkehrsgesetz
- Bundesfernstraßengesetz

Ansprechpersonen

Herr M. Altermann
Sachbearbeiter Regionalplanung/Verkehr
Zimmer: 2. OG, R. 15

Landkreis Teltow-Fläming
Zinnaer Str. 34
14943 Luckenwalde

03371 608 4115 03371 608 9010

Frau G. Seidel
Sachbearbeiterin Regionalplanung/Siedlungsentwicklung
Zimmer: 2. OG R. 12

03371 608 4111 03371 608 9200

Frau M. Teubner
Sachbearbeiterin Verwaltungsaufgaben
Zimmer: 2. OG, R. 9

03371 608 4118 03371 608 9010

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)