Wenn Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden oder die Betroffenen mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts sich schriftlich einverstanden erklärt haben, kann an Stelle des Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
Beteiligung des Landkreises als Träger öffentlicher Belange zur Herstellung des Benehmens. Das Planungsamt ist Bündelungsbehörde für die kreisliche Stellungnahme. Es prüft, welche Belange berührt sind und ob Zustimmung erteilt werden kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann an Stelle eines Planfeststellungsverfahrens ein weniger aufwendiges Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
- Verwaltungsverfahrensgeset,
- Brandenburgisches Straßengesetz
- Allgemeines Eisenbahngesetz
- Luftverkehrsgesetz
- Bundesfernstraßengesetz
Herr M. Altermann
Sachbearbeiter Regionalplanung/Verkehr
Zimmer: 2. OG, R. 15
03371 608 4115 03371 608 9010 michael.altermann@teltow-flaeming.de
Frau G. Seidel
Sachbearbeiterin Regionalplanung/Siedlungsentwicklung
Zimmer: 2. OG R. 12
03371 608 4111 03371 608 9200 grit.seidel@teltow-flaeming.de
Frau M. Teubner
Sachbearbeiterin Verwaltungsaufgaben
Zimmer: 2. OG, R. 9
03371 608 4118 03371 608 9010 michaela.teubner@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle