Vor der Eintragung einer Organisation, einschließlich der Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort, gibt die Register führende Stelle den zuständigen Umweltbehörden Gelegenheit, sich innerhalb einer bestimmten Frist (vier Wochen) zu der beabsichtigten Eintragung zu äußern.
Dabei wird geprüft, ob seitens der unteren Fachbehörden offene Forderungen in Form unerfüllter vom Amt vorgegebener Nebenbestimmungen aus Genehmigungsbescheiden und Ausnahmezulassungen vorliegen und keine umweltschutzrelevanten Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Strafverfahren anhängig sind.
Anträge auf Eintragung eines Standortes in das Standortregister sind an die IHK Potsdam zu richten, die seinerseits das Umweltamt um Positionierung ersucht.
keine
Frau S. Walther
Sachbearbeiterin Haushalt/Ausschüsse
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Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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