Punkte, Verkehrsordnungswidrigkeit

Zuständig

Beschreibung

Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verkehrsverstoßes.

Geldbußen unter 60 Euro werden nicht in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg eingetragen.

Die Punkte werden durch das KBA vergeben. Die Bußgeldstelle ist gesetzlich verpflichtet, eintragungspflichtige Verkehrsverstöße dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen. Sie treten als Nebenfolge eines Bußgeldbescheides ein, sobald der Bescheid rechtskräftig ist. Insofern werden der oder die Punkte mit dem Tage der Rechtskraft in Flensburg eingetragen.

Im Regelfall erfolgt die Tilgung gemäß § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetzt (StVG) automatisch nach zwei Jahren und sechs Monaten bzw. nach fünf Jahren (je nach Schwere des Verkehrsvergehens)

Hinweise

Zu weiteren Fragen der Tilgung von Punkten informiert Sie das KBA.

Wenn Sie sich über Ihren Punktestand und Punkteabbau informieren möchten, können Sie diese Auskünfte über das KBA erhalten.

 

Links

Ansprechpersonen

Frau P. Schliebner
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2741 03371 608 9060

Frau U. Luedecke
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.3.11

03371 608 2746 03371 608 9060

Herr M. Lummert
Sachbearbeiter
Zimmer: A7.3.06

03371 608 2745 03371 608 9060

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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