Rahmenhygienepläne

Zuständig

Beschreibung

Nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Kinder- und Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie Asyl- und Obdachlosenunterkünfte in Hygieneplänen die innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen.
Diese Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Hinweise

Für einige Bereiche stehen bereits Rahmenhygienepläne (Musterpläne) als Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie

Bei der Erstellung soll das Gesundheitsamt zur Beratung mit einbezogen werden. Die Überprüfung der Hygienepläne gehört zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Herr D. Bahn
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3817 03371 608 9050

Frau I. Götze
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.0.12

03371 608 3818 03371 608 9050

Herr R. Schultze
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.12

03371 608 3819 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)