Im Raumordnungsverfahren oder in einem anderen raumordnerischen Verfahren können die raumbedeutsamen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter beschrieben und bewertet werden.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind bei raumbedeutsamen Vorhaben, d. h. auch bei Planungen, welche den Bau oder die wesentliche Änderung bestehender Bundes-, Landes- und Kreisstraßen betreffen, zu beachten. Das gilt ebenso für die Genehmigung von Flugplätzen und den Bau neuer Eisenbahnstrecken.
Beteiligung des Landkreises als Träger öffentlicher Belange. Das Sachgebiet bündelt die kreisliche Stellungnahme. Es prüft, welche Belange berührt sind und stimmt die Stellungnahmen der einzelnen Fachämter des Hauses untereinander ab.
- Raumordnungsgesetz,
- Raumordnungsverordnung,
- Landesplanungsvertrag,
- Gemeinsame Raumordnungsverfahrensverordnung
Herr M. Altermann
Sachbearbeiter Regionalplanung/Verkehr
Zimmer: 2. OG, R. 15
Landkreis Teltow-Fläming
Zinnaer Str. 34
14943 Luckenwalde
03371 608 4115 03371 608 9010 michael.altermann@teltow-flaeming.de
Frau G. Seidel
Sachbearbeiterin Regionalplanung/Siedlungsentwicklung
Zimmer: 2. OG R. 12
Landkreis Teltow-Fläming
Zinnaer Str. 34
14943 Luckenwalde
03371 608 4111 03371 608 9200 grit.seidel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle