Recht auf Wiederkehr

Zuständig

Beschreibung

Wer als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten:

  • acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt und sechs Jahre Schulbesuch im Bundesgebiet
  • Sicherung des Lebensunterhaltes (aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch Unterhaltsverpflichtung eines Dritten)
  • Antragstellung nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von 5 Jahren nach erfolgter Ausreise.

Hinweise

Ausnahmen von der Sicherung des Lebensunterhaltes und des Antragszeitpunktes sind zur Vermeidung einer besonderen Härte möglich. Die erteilte Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.




Bitte beachten Sie

Die Aufenthaltserlaubnis kann versagt werden, wenn der Ausländer ausgewiesen worden war oder ein Ausweisungsgrund vorliegt und wenn der Ausländer minderjährig ist und seine persönliche Betreuung im Bundesgebiet nicht gewährleistet ist.

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Pass
  • gültiges Visum zur Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wird durch die Ausländerbehörde erfragt)
  • Mietvertrag
  • Meldebescheinigung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • 2 aktuelle Passfotos

Rechtliche Grundlagen

§ 38 Aufenthaltsgesetz

Gebühren

50 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
60 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr

Die Gebührenermäßigung richtet sich nach §§ 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz.

Ansprechpersonen

Herr Geier
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben S, U bis Z
Zimmer: A1.0.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2132 03371 608 9030

Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Aufenthaltserlaubnis Buchstaben P bis T ohne S
Zimmer: A1.0.07

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2137 03371-608-9030

Herr Krome
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben K bis O
Zimmer: A1.0.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2131 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)