Rechtliche Betreuung

Zuständig

Beschreibung

Eine Betreuungsanregung kann durch die betroffene Person selbst erfolgen, durch Familienangehörige oder Bekannte aus dem sozialen Umfeld des Betroffenen sowie durch Mitarbeiter unterschiedlichster Institutionen, welche einen rechtlichen Unterstützungsbedarf sehen.

Betreut werden volljährige Menschen, die persönliche und rechtliche Angelegenheiten nicht alleine regeln können, weil sie psychisch krank, geistig behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind.

Ein Betreuer wird nur durch das Betreuungsgericht bestellt, wenn dies auch notwendig ist, weil eine Person ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann. Dabei wird zunächst festgestellt, ob nicht andere Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung bestehen. Dies können u.a. die Familienangehörige, Bekannte, Beratungsstellen, soziale Dienste oder eine bereits erteilte Vorsorgevollmacht sein. Solche Hilfen sind vorrangig.

Hinweise

Je nach Erforderlichkeit der zu regelnden Aufgaben, nach dem Krankheitsbild oder dem Behinderungsgrad werden die Aufgabenkreise, in denen der Betreuer rechtlich handeln darf, eingerichtet.

 

Notwendige Unterlagen

- Anregung einer Betreuung
- Fachärztliches Gutachten oder ärztliche Stellungnahme vom Hausarzt

Gebühren

Kosten des Betreuungsverfahrens werden vom Amtsgericht erhoben.
Grundlage sind die Vermögensverhältnisse des Betreuten.

Links

Ansprechpersonen

Frau G. Buchmann
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A3.1.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3330 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Freitag, 10. Mai 2024
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