Hinter der Sammelbezeichnung "Regenrückhaltebecken" können sich wasserwirtschaftliche Anlagen unterschiedlichster Funktion verbergen (Stau und verzögerter Abfluss aus Hochwasserschutzgründen in Oberflächengewässern; Sammlung von Niederschlagswasser zur späteren Verwendung zum Beispiel als Lösch- oder Bewässerungswasser; Speicherbauwerke zur zeitweisen Rückhaltung wegen mangelnder Sickereigenschaften oder zu kleiner Querschnitte zum Fortleiten). Oft sind auch Versickerungsbecken damit gemeint.
Je nach Art, Größe oder Funktion können unterschiedlichste Genehmigungsverfahren notwendig werden. Fragen Sie bitte bei der Unteren Wasserbehörde nach.
Das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser (Versickerung) bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis (siehe Merkblatt "Niederschlagswasser").
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Brandenburger Wassergesetz (BbgWG)
Baugesetzbuch (BauGB)
Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).
Wasserhaushaltsgesetz - WHG
Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - GebOMUGV
Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2607 03371 608 9170 iris.effenberger@teltow-flaeming.de
Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2606 03371 608 9170 antje.zikul@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle