Regenwasser

Zuständig

Beschreibung

Niederschlagswasser ist das Wasser, das in Form von Regen auf die Erdoberfläche trifft (Regenwasser). Weitere Formen von Niederschlag können Schnee und Hagel sein. Tau und Reif sind zwar wasserwirtschaftlich unbedeutend, können aber vor allem für die Vegetation wichtig sein.

Hinweise

Aufgrund der überwiegend günstigen Bodenbedingungen (die so genannte "Streusandbüchse"), der im Bundesvergleich geringen Niederschläge und nicht zuletzt aus Hochwasserschutzgründen ist im Land Brandenburg Niederschlagswasser prinzipiell zu versickern (Versickerungsgebot). Die Versickerung hat dabei immer breitflächig und nach Möglichkeit über die belebte Bodenzone zu erfolgen. Sickerschächte und Schluckbrunnen sind verboten.

Niederschlagswasser von Dachflächen gilt als unverschmutztes Abwasser. Das von sonstigen befestigten Flächen abgeleitete und gesammelte Niederschlagswasser fällt ebenfalls unter die Begriffsdefinition Abwasser und ist vor der Versickerung entsprechend zu reinigen - in der Regel mechanisch in einfachen Anlagen.

Das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser (Versickerung) bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis (siehe Merkblatt "Einleiten von Niederschlagswasser").

Notwendige Unterlagen

siehe Merkblatt "Einleiten von Niederschlagswasser"

Rechtliche Grundlagen

§§ 8, 9, 12, 27, 47, 54 und 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
54 Absatz 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06

03371 608 2606 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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