Registrierung von Lebensmittelbetrieben

Zuständig

Beschreibung

Eine Registrierung von Betrieben im früheren Sinne ist im neuen Lebensmittelrecht nicht mehr vorgesehen.
Unabhängig davon ist jeder Lebensmittelunternehmer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Artikel 6 verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zwecks Eintragung seines Lebensmittelunternehmens/Betriebes zu melden.

Definition Lebensmittelunternehmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002:
Alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.

Hinweise

Schlachtbetriebe sind zulassungspflichtig, für Zerlegung und Fleischverarbeitung gibt es, wie für andere Lebensmittelunternehmen, für bestimmte Einzelhandelstätigkeiten Ausnahmen von der Zulassungspflicht.

Bitte beachten Sie

Wir empfehlen Ihnen, sich schon in der Planungsphase sich mit Amt für Gesundheit und Verbruacherschutz, SG Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen, um zeit- und kostenaufwendige Planungsfehler zu vermeiden.

Notwendige Unterlagen

ggf. Bauzeichnung

Rechtliche Grundlagen

VO (EG) Nr. 852/2004
VO (EG) Nr. 853/2004
Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV
Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung - Tier LMHV

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebO) in der zurzeit gültigen Fassung.

Ansprechpersonen

Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2220 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)