Reiseverkehr mit Tieren

Zuständig

Beschreibung

EU-Heimtierpass:

Die neuen Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union
sind ab dem 01. Oktober 2004 verbindlich. Die Regelungen für den Reiseverkehr können für höchstens 5 Heimtiere der Arten Hund, Katze, Frettchen in Anspruch genommen werden, die eine Person begleiten und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Die Tiere müssen einen internationaler EU-Heimtierpass besitzen, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist, und die Tiere müssen dauerhaft gekennzeichnet sein (Chip oder lesbare Tätowierung).

Für die Reise in Drittländer sowie nach Schweden, Vereinigte Königreich, Irland und Malta gelten besondere Bedingungen. Diese können bei den Konsulaten oder aus dem Internet erfragt werden.
Informationen können von den Websites der schwedischen und britischen Behörden unter www.defra.gov.uk und www.sjv.se sowie der irischen Behörden unter www.agriculture.ie/index.jsp?file=pets/index.xml abgerufen werden.

Bei Reisen in Drittländer informieren Sie sich bitte mindestens 8 Wochen vor Reiseantritt über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.

Hinweise

Den EU-Heimtierpass stellen die dazu ermächtigten Tierärzte, in der Regel Ihr betreuender Tierarzt, aus (nicht der Amtstierarzt).

An die Einfuhr von im Ausland (Drittland) erworbenen Hunden, Katzen und Frettchen sowie von unter 3 Monate alten Hunden gelten besondere Bestimmungen.

Bitte beachten Sie

Für die Länder Schweden, Vereinigte Königreich, Irland und Malta wird der Nachweis des Tollwut-Titers durch eine Blutuntersuchung in zugelassenen Laboren gefordert.

Rechtliche Grundlagen

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Februar 2004 zur Festlegung des Musters einer Gesundheitsbescheinigung für nicht gewerbliche Verbringungen von Hunden, Katzen und Frettchen aus Drittländern
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 432) (Text von Bedeutung für den EWR)
(2004/203/EG)

Gebühren

Gebührenordnung der Tierärzte

Ansprechpersonen

Frau Dr. M. Schell
Amtliche Tierärztin
Zimmer: C1.2.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2235 03371 608 9040

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)