Reiseverkehr mit Tieren

Zuständig

Beschreibung

Für den Reiseverkehr oder auch Umzug mit Heimtieren der Arten Hund, Katze und
Frettchen gelten strenge Auflagen zur Vermeidung einer Einschleppung und
Verbreitung insbesondere von Tollwut.

Jeder, der eine Reise oder einen Umzug mit Tieren plant, sollte sich rechtzeitig und
gründlich über die jeweiligen Regelungen des entsprechenden Landes informieren.

Informationen über die Anforderungen kann man sich auf der Internetseite des BMEL
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) einholen. Bei Reisen oder
Umzug in Drittländer informieren die jeweiligen Botschaften.

Zu beachten ist,  dass für die Einfuhr und auch die Wiedereinfuhr aus einigen
Drittländern, strengere Regeln wie z.B. die Tollwut-Impftiterbestimmung vor Antritt der Reise durch ein zugelassenes Labor und amtliche Gesundheitsbescheinigung gelten.

Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen sind vor Reiseantritt und unter Vorlage aller erforderlicher Reisedokumente mit Vorstellung des Tieres beim Veterinäramtes einzuholen. Kümmern Sie bitte rechtzeitig um einen Termin.



Hinweise

Hunde, Katzen und Frettchen, die unter 3 Monate alt sind, dürfen grundsätzlich nicht nach Deutschland verbracht werden.

Bitte beachten Sie

Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, werden auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für die Dauer von mindestens vier Monaten kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht. Bei einem entsprechenden Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.

Rechtliche Grundlagen

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission.

Für die Reise innerhalb der EU gilt die Verordnung (EU) 2020/688

Gebühren

nach Gebührenordnung

Ansprechpersonen

Frau Dr. M. Schell
Amtliche Tierärztin
Zimmer: C1.2.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2235 03371 608 9040

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)