Kinder von 0 bis 12 Jahren bzw. bis zu einer Körpergröße von 1,50 m dürfen in Fahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die zugelassen und für das Kind geeignet sind.
Für Familien mit mehr als 3 Kindern besteht die Möglichkeit, beim Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung von der Nutzung von Kinder-Rückhalteeinrichtungen zu beantragen.
schriftlicher, formloser Antrag mit gültiger Meldebscheinigung der Kinder
§ 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung
10,20 Euro
Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2720 03371 608 9060 b.hinze@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Sprechzeiten
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Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle