Rückhalteeinrichtungen für Kinder

Zuständig

Beschreibung

Kinder von 0 bis 12 Jahren bzw. bis zu einer Körpergröße von 1,50 m dürfen in Fahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die zugelassen und für das Kind geeignet sind.

Hinweise

Für Familien mit mehr als 3 Kindern besteht die Möglichkeit, beim Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung von der Nutzung von Kinder-Rückhalteeinrichtungen zu beantragen.

Notwendige Unterlagen

schriftlicher, formloser Antrag mit gültiger Meldebscheinigung der Kinder

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung

Gebühren

10,20 Euro

Ansprechpersonen

Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2720 03371 608 9060

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)