Sammelgrube

Zuständig

Beschreibung

Eine sogenannte Sammelgrube dient der Sammlung und Zwischenspeicherung von Abwasser bis zur mobilen Abfuhr des Abwassers durch Ihren Abwasserzweckverband oder Ihre Gemeinde zu einer geeigneten Kläranlage. Eine Sammelgrube sollte in der Regel Unterirdische Behälter bis 10 Kubikmeter groß sein, dass sie nur 1 mal monatlich geleert werden muss - für einen 4- Personenhaushalt also zirka 10 Kubikmeter (bei 80 Liter pro Person und Tag). Sie bedürfen in Brandenburg keiner Baugenehmigung.

Die Abfuhr des Abwassers aus Sammelgruben ist auf lange Sicht oft die teuerste Variante der Abwasserbeseitigung - neben dem öffentlichen Kanal oder einer Kleinkläranlage.

Hinweise

So lange das gesammelte Abwasser, das zwar bereits unter die Begriffsdefinition Abwasser fällt und damit den Regelungen des § 66 Absatz 1 unterliegt, nicht in eine Kläranlage eingeleitet ist, handelt es sich formalrechtlich um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - KrWG. Dies ist auch daran zu erkennen, dass die Transportfahrzeuge mit einem A gekennzeichnet sind. Erst wenn dieses Abwasser in eine Kläranlage eingeleitet ist, greifen die spezielleren wasserrechtlichen Vorschriften.

Bitte beachten Sie

Eine Sammelgrube muss der DIN 1986-100 entsprechen. Sie muss medienbeständig gegen Abwasser und natürlich dicht sein sowie gewissen statischen Anforderungen genügen - gegebenenfalls befahrbar sein. Bei hohen Grundwasserständen ist sie gegen Auftrieb zu sichern. Auf keinen Fall darf das gesammelte Abwasser selbst im Garten oder Kompost beseitigt werden.

Der Abwasserbeseitigungspflichtige kann in seiner Satzung festschreiben, wie eine Sammelgrube beschaffen sein muss, welchen technischen Anforderungen sie genügen soll (nur allgemein bauaufsichtliche Zulassung) und wie sowie in welchen Rhythmen die Dichtigkeit nachzuweisen ist.
Gemauerte Gruben und Ringkonstruktionen mit Dichtungen entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik!

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

Anforderungen aus der Satzung Ihres Beseitigungspflichtigen

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau M. Lewanzik
SB Gewässerbenutzung und Abwasserbehandlung
Zimmer: A5.3.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2608 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)