Die Gemeinden können durch Satzung vorsehen, dass Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, versickert werden muss. Niederschlagswasser von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen ist zu fassen und schadlos zu versickern. Die Satzung bedarf der Zustimmung durch die Wasserbehörde.
Derzeit verfügt im Landkreis Teltow-Fläming nur die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über eine Niederschlagsentwässerungssatzung.
Die Satzungshoheit liegt ausschließlich bei Ihrer Gemeinde oder dem Abwasserzweckverband.
ohne
§ 54 Absatz 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Unterliegen Sie einer solchen Satzung, können Gebühren und Beiträge fällig werden.
§ 54 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Niederschlagswasserentsorgungssatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2600 03371 608 9170 uwe.strahl@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
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Gesonderte Sprechzeiten:
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