Die Gemeinden können durch Satzung vorsehen, dass Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, versickert werden muss. Niederschlagswasser von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen ist zu fassen und schadlos zu versickern. Die Satzung bedarf der Zustimmung durch die Wasserbehörde.
Derzeit verfügt im Landkreis Teltow-Fläming nur die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über eine Niederschlagsentwässerungssatzung.
Die Satzungshoheit liegt ausschließlich bei Ihrer Gemeinde oder dem Abwasserzweckverband.
ohne
§ 54 Absatz 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Unterliegen Sie einer solchen Satzung, können Gebühren und Beiträge fällig werden.
§ 54 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Niederschlagswasserentsorgungssatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2607 03371 608 9170 iris.effenberger@teltow-flaeming.de
Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2606 03371 608 9170 antje.zikul@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle