In manchen Jahren sind nahezu alle Kastanien stark mit der Miniermotte befallen. Dieser Schädling wurde vermutlich aus den USA eingeschleppt. Bisher ist kein Gegenmittel oder natürlicher Fressfeind bekannt. Der Baum treibt im Frühjahr wieder normal aus.
Um den Befall im Folgejahr zu reduzieren oder zu verhindern, soll das Laub möglichst rasch aufgesammelt und entsorgt werden. Um die Verbrennung zu vermeiden, sollte das Laub tief eingegraben werden oder besser auf Kompostierplätze mit großen Mieten verbracht werden, in denen eine entsprechende Hitze (50 bis 60 Grad Celsius) entwickelt wird, die ein Absterben der Motteneier bewirkt.
Detaillierte Auskünfte erteilt das
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Referat 33 Pflanzenschutz des
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 5217622
Fax: 0335 5217370
Das Verbrennen von krankheitsbefallenen pflanzlichen Abfällen im Freien ist grundsätzlich verboten und auch meist ungeeignet, da sich die Krankheitssporen mit der aufsteigenden Hitze des Feuers noch weiter in der Umgebung verteilen.
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) in der zur Zeit gültigen Fassung
§ 7 Absatz 1 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) vom 22. Juli 1999 (GVBl. I S. 388) in der zur Zeit gültigen Fassung
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Pflanzenschutzgesetz - PflSchG
Landesimmissionsschutzgesetz - LImSchG
Broschüre bakterielles Rosskastaniensterben des LELF
Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
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