Erteilung von Schiffsführerscheinen für Fahrzeuge ab 3,68 kw oder mehr als 15 m Länge oder zur gewerblichen Nutzung; Antragstellung muss beim Landkreis des Wohnortes oder Gewerbeortes oder Liegeplatzes des Bootes erfolgen.
Dies gilt nicht für Sportbootführerscheine. Hierzu wenden Sie sich an den Deutschen Motoryachtverband oder Deutschen Segler-Verband.
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch das Brandenburgische Landesamt für Verkehr und Straßenwesen.
Gem. § 14 Abs.2 Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt, (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate)
2. ein Lichtbild aus neuerer Zeit ohne Kopfbedeckung im Halbprofil,
3. ein Eignungsnachweis, nicht älter als drei Monate, über die körperliche und geistige Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeuges, insbesondere über ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen, erteilt durch den Arbeitsmedizinischen Dienst,
4. ein Führungszeugnis, nicht älter als sechs Monate, oder eine Erklärung, dass die Erteilung eines Führungszeugnisses nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragt worden ist,
5. der Nachweis der Fahrzeit nach § 11,
6. die beantragte Fahrerlaubniskategorie,
7. der Nachweis des Lehrganges für lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Erste Hilfe
8. der Nachweis der bestandenen Prüfung.
Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV)
25,56 Euro
Herr N. Patzer
Sachgebietsleiter Fahrerlaubnis/Fahrschulwesen
Zimmer: 17
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Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
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