Wer Tiere betreut, ruhigstellt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und diese Sachkunde nachweisen (Sachkundebescheinigung).
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird auf Antrag die nach der Tierschutz-Schlachtverordnung erforderliche Sachkundebescheinigung für das Betreuen, Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten oder Töten von Tieren ausgestellt. Für ausgebildete Fleischer, Landwirte und Tierwirte ist ebenfalls eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die Angehörigen dieser Berufe jedoch ohne weitere Prüfung ausgestellt wird.
Sachkundebescheinigungen sind erforderlich für Personen, die Tiere in einer Schlachtstätte betreuen, für das Aufbewahren von Speisefischen und Krustentieren sowie für das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten oder Töten von Tieren, die zur Gewinnung von Fleisch, Häuten, Pelzen oder sonstigen Erzeugnissen bestimmt sind.
Das Ruhigstellen, Betäuben oder Schlachten eines Tieres ohne Sachkundebescheinigung ist nicht zulässig.
Nachweis über erfolgreiche Prüfung gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung oder Nachweis der Ausbildung zum Fleischer, Landwirt oder Tierwirt; Lichtbild
Tierschutz-Schlachtverordnung
nach Gebührenordnung
Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2211 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
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Freitag, 4. Oktober 2024
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14943 Luckenwalde
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