Schlüsselzahl 196 – Berechtigung Klasse A1

Zuständig

Beschreibung

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 sind berechtigt, auch Leichtkrafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden. Die Eintragung der Schlüsselzahl berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Hinweise

Der Antrag auf Erteilung der Schlüsselzahl ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde oder bei Ihrer zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung zu stellen. Hier erhalten Sie auch die notwendigen Antragsunterlagen.

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antrag (erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, den Fahrschulen, der Gemeinde- oder Stadtverwaltung) sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein biometrisches Passbild
- Führerschein mit Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Mindestalter 25 Jahre
- Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten (UE) zu je 90 Minuten (Theorie mindestens vier und Praxis mindestens fünf UE)
- Zeitraum zwischen Abschluss der Fahrerschulung und Eintragung der der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Öffnungszeiten

Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.

Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)