Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt
werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem
Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Neben dem Antrag (erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, den Fahrschulen, der Gemeinde- oder Stadtverwaltung) sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein biometrisches Passbild
- Führerschein mit Fahrerlaubnis Klasse B oder Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat (in der zweiten Variante darf frühestens mit der Erteilung der Fahrerlaubnis für Klasse B die Schlüsselzahl eingetragen werden),
- Mindestalter von 18 Jahren, im Falle des Begleiteten Fahrens ab 17
beträgt das Mindestalter 17 Jahre,
- Nachweis (gemäß Anlage 7a FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerschulung (mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle