Schornsteinfegerangelegenheiten (Aufsicht)

Zuständig

Beschreibung

Das Schornsteinfegerrecht dient dem Zweck der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Energieeinsparung. Überwacht werden Feuerungsanlagen, Lüftungsanlagen und Dunstabzugsanlagen. Eigentümer*innen von Gebäuden und Räumen, Schornsteinfeger*innen, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen und mehrere Behörden nehmen Aufgaben aus dem Schornsteinfegerrecht wahr.

Das Ordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming ist Aufsichtsbehörde über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen hinsichtlich ihrer Aufgaben, Befugnisse und Pflichten. Es ist insbesondere zuständig für die

  • öffentliche Ausschreibung eines Bezirkes, Auswahl der Bewerber*innen und Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen nach §§ 9 bis 10 SchfHwG und BbgBAAV,
  • Anordnung der kommissarischen Verwaltung, der Vertretung, oder Verwaltung eines freien Bezirkes nach §§ 10 bis 12 SchfHwG,
  • Durchführung von Kehrbuchprüfungen nach §§ 19, 21 SchfHwG und Kehrbuchrichtlinie,
  • Verhängung von Aufsichtsmaßnahmen (Verwarnung, Warnungsgeld) bei Pflichtverstößen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen nach § 21 SchfHwG und
  • Aufhebung der Bestellung von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen nach § 12 SchfHwG.

Hinweise

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen verwalten einen Kehrbezirk und erfüllen in diesem Rahmen hoheitliche Aufgaben. Insbesondere führen sie das Kehrbuch, kontrollieren die Einhaltung der Eigentümerpflichten, führen Feuerstättenschauen, Erstüberprüfungen, Bauabnahmen, anlassbezogene Überprüfungen und Ersatzvornahmen durch und erlassen Feuerstätten- und Lüftungsanlagenbescheide. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen üben ihr Amt höchstpersönlich und unparteiisch aus.

Das Ordnungsamt bestellt die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen des Landkreises Teltow-Fläming befristet auf längstens sieben Jahre. Die Bestellung wird in der Bestellungsliste öffentlich bekanntgegeben.

Freie und frei werdende Bezirke werden auf https://www.service.bund.de/ öffentlich ausgeschrieben. Hinweise zu den Bedingungen einer Bestellung, dem Ausschreibungs- und Auswahlverfahren, den erforderlichen Bewerbungsunterlagen und den anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.

Bitte beachten Sie

Nächste Ausschreibung:

Die Vergabe des Bezirkes TF 135 zum 1. Juli 2025 wird voraussichtlich am 27. Februar 2025 öffentlich auf https://www.service.bund.de/ ausgeschrieben.

Rechtliche Grundlagen

Gebühren

Es werden Verwaltungsgebühren gemäß Tarifstelle 6 der Anlage zu § 1 MWAEGebO erhoben.

  • Bewerbung = 49,40 bis 114,60 Euro
  • Bestellung = mind. 466,70 Euro
  • Aufhebung der Bestellung = mind. 92,90 Euro
  • Überprüfung bei festgestellten Pflichtverstößen = mind. 98,90 Euro
  • Antrag gem. § 1 Abs. 5 KÜO: mind. 49,40 Euro

Links

Ansprechpersonen

Herr P. Koch
Sachbearbeiter Schornsteinfegerangelegenheiten
Zimmer: B2.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2117 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)