Schülerbeförderung

Zuständig

Beschreibung

Bearbeitung von Ansprüchen auf Beförderung bzw. Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler, die ihre Wohnung im Landkreis haben und eine Schule im Land Brandenburg besuchen

Hinweise

Die Kosten für die Fahrt zur Schule werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Landkreis übernommen. Bedingung ist u. a., dass der Schüler oder die Schülerin im Landkreis wohnt und der Weg zur nächsterreichbaren öffentlichen Schule der jeweiligen Stufe eine bestimmte Entfernung überschreitet. Dabei ist vorrangig der öffentliche Personennahverkehr zu nutzen.

Bitte beachten Sie

Die Entscheidung, ob im Einzelfall die Anspruchsvoraussetzungen zur Beförderung bzw. Fahrkostenerstattung vorliegen, wird vom Sachgebiet Schulverwaltung und Kultur getroffen. Es empfiehlt sich daher, in Zweifelsfällen möglichst frühzeitig die Beratung des Amtes in Anspruch zu nehmen. (s. auch unten angefügtes Merkblatt)

Notwendige Unterlagen

entsprechende Antragsformulare (siehe "Downloads")
AF 01 - Antrag auf Beförderung und Ausstellung einer Schülerjahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
AF 02 - Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrkosten (Rückerstattung)
AF 03 - Antrag auf Schülerspezialverkehr
AF 04 - Antrag auf Erstattung der Fahrkosten für die Fahrten zur Praktikumsstätte (9. und 10. Klasse)

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Teltow-Fläming

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Herr R. Golinski
Sachbearbeiter Schülerbeförderung
Zimmer: C3.0.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3121 03371 608 9070

Frau A. Schulze-Keppler
Sachbearbeiterin Schülerbeförderung
Zimmer: C3.0.14

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3133 03371 608 9070

Frau Melanie Domann-Gliese
Sachbearbeiterin Schülerbeförderung
Zimmer: C3.0.14

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3132 03371 608 9070

Frau L. Reim
Sachbearbeiterin Schülerbeförderung
Zimmer: C3.0.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3122 03371 608 9070

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)