Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht , an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Mit einer ärztlichen Untersuchung soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Reifeentwicklung den Anforderungen der Schule gewachsen ist, ob den zu erwartenden Leistungsanforderungen gesundheitliche Schäden oder Störungen entgegenstehen, die der zusätzlichen Hilfe von Seiten des Arztes oder des Lehrers bedürfen.
Die Untersuchungstermine werden von der zuständigen Grundschule und vom Gesundheitsamt vereinbart.
Anmeldung in der zuständigen Grundschule
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Brandenburgisches Schulgesetz
Frau J. Beyer
Arzthelferin
Zimmer: 106
Außenstelle Zossen des Gesundheitsamts Teltow-Fläming
Kirchstraße 1
15806 Zossen
03377 2051 106 03377 2051 109 jana.beyer@teltow-flaeming.de
Frau M. Kaplick
Arzthelferin im KJGD
Zimmer: 120
03378 802 645 03378 802 735 marion.kaplick@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle