Der Landkreis Teltow-Fläming ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Gewerbe- und Handwerksordnung. Dazu erlässt der Landkreis Ordnungsverfügungen und überwacht die Durchsetzung der Gewerbe- und Handwerksordnung. Vergehen auf diesem Gebiet können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Durch Schwarzarbeit werden nicht nur gesetzestreue Unternehmen, sondern auch Arbeitnehmer geschädigt. Wer Schwarzarbeit betreibt, begeht kein Kavaliersdelikt!
Schwarzarbeit liegt zum Beispiel vor, wenn:
- jemand ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, ohne seinen sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Pflichten gerecht zu werden
- jemand eine Beschäftigung aufnimmt, obwohl Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Krankengeld bezogen werden (Diese Form der Schwarzarbeit und deren Bekämpfung liegt in der Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter.)
- ein Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Eintragung in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer vorgenommen wurde
- ein Gewerbe ausgeübt wird, ohne dass es vorab bei der örtlichen Gewerbebehörde angezeigt wurde.
Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können mit Geldbußen bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird der illegale Gewinn, der aus der Ordnungswidrigkeit gezogen wurde, abgeschöpft.
Wenn Sie Schwarzarbeit oder die illegale Ausübung von Handwerk bzw. Gewerbe bemerken, so können Sie dies der Kreisordnungsbehörde mitteilen (s. u. a. Kontakt).
Folgende Angaben werden benötigt:
Was haben Sie beobachtet?
Wann haben Sie etwas festgestellt? (Datum, Uhrzeit bzw. Zeitraum)
Wo haben Sie etwas festgestellt?
Wer war daran beteiligt? (Fahrzeuge und amtliche Kennzeichen, Namen, Personenbeschreibungen)
Gibt es weitere Zeugen?
Würden Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen, oder soll die Anzeige anonym behandelt werden?
Bitte geben Sie für evtl. Rückfragen Ihren Namen und die Anschrift sowie Telefonnummer, E-Mail-Adresse o. ä. an.
§ 8 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
1. Verordnung zur Änderung der Schwarzarbeitszuständigkeitsverordnung vom 24. Juni 2005
Mehr Informationen zum Thema Schwarzarbeit: Handwerkskammer Potsdam
Mehr Informationen zum Thema Schwarzarbeit: Kreishandwerkerschaft Teltow-Fläming
Mehr Informationen zum Thema Schwarzarbeit: Zoll
Herr F. Scheffler
Sachbearbeiter Gewerberecht
Zimmer: B2.2.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2123 03371 608 9020 frank.scheffler@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
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Sprechzeiten
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle