Schwarzarbeit/illegale Handwerks- und Gewerbeausübung - Bekämpfung

Zuständig

Beschreibung

Der Landkreis Teltow-Fläming ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Gewerbe- und Handwerksordnung. Dazu erlässt der Landkreis Ordnungsverfügungen und überwacht die Durchsetzung der Gewerbe- und Handwerksordnung. Vergehen auf diesem Gebiet können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

Durch Schwarzarbeit werden nicht nur gesetzestreue Unternehmen, sondern auch Arbeitnehmer geschädigt. Wer Schwarzarbeit betreibt, begeht kein Kavaliersdelikt!

Schwarzarbeit liegt zum Beispiel vor, wenn:
- jemand ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, ohne seinen sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Pflichten gerecht zu werden
- jemand eine Beschäftigung aufnimmt, obwohl Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Krankengeld bezogen werden (Diese Form der Schwarzarbeit und deren Bekämpfung liegt in der Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter.)
- ein Handwerk ausgeübt wird, ohne dass eine Eintragung in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer vorgenommen wurde
- ein Gewerbe ausgeübt wird, ohne dass es vorab bei der örtlichen Gewerbebehörde angezeigt wurde.

Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können mit Geldbußen bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird der illegale Gewinn, der aus der Ordnungswidrigkeit gezogen wurde, abgeschöpft.

Bitte beachten Sie

Wenn Sie Schwarzarbeit oder die illegale Ausübung von Handwerk bzw. Gewerbe bemerken, so können Sie dies der Kreisordnungsbehörde mitteilen (s. u. a. Kontakt).

Folgende Angaben werden benötigt:

Was haben Sie beobachtet?
Wann haben Sie etwas festgestellt? (Datum, Uhrzeit bzw. Zeitraum)
Wo haben Sie etwas festgestellt?
Wer war daran beteiligt? (Fahrzeuge und amtliche Kennzeichen, Namen, Personenbeschreibungen)
Gibt es weitere Zeugen?
Würden Sie sich als Zeuge zur Verfügung stellen, oder soll die Anzeige anonym behandelt werden?

Bitte geben Sie für evtl. Rückfragen Ihren Namen und die Anschrift sowie Telefonnummer, E-Mail-Adresse o. ä. an.

Rechtliche Grundlagen

§ 8 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
1. Verordnung zur Änderung der Schwarzarbeitszuständigkeitsverordnung vom 24. Juni 2005

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Scheffler
Sachbearbeiter Gewerberecht
Zimmer: B2.2.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2123 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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