Sehtest aus verschiedenen Anlässen
Der Sehtest erfolgt aufgrund der Ausstattung des Sehttestgerätes ohne Prüfung des räumlichen Sehens. Genauere Informationen bitte telefonisch erfragen.
Bitte Sehhilfe und Brillenpass mitbringen.
Personalausweis oder Pass
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.
Herr R. Lehmann
Amtsleiter, Amtsarzt
Zimmer: C0.1.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3801 03371 608 9050 gesundheitsamt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle