Selbsthilfe im Zivilschutz

Zuständig

Beschreibung

Selbsthilfe im Zivilschutz wird in Deutschland als Selbstschutz bezeichnet.

Selbstschutz ist die Bezeichnung für die Eigenhilfe und gegenseitige Hilfe im Notfall oder bei einer Katastrophe. Neben dem Einsatz von Hilfskräften des Zivil- und Katastrophenschutz muss auch jeder Bürger in der Lage sein selber helfen zu können. Der Mensch kann bei einem Schadensereignis zunächst auf sich selbst gestellt sein. Viele Situationen wie Hochwasser und andere Großereignisse verlangen somit von jedem schnelles und richtiges Handeln.

Ferner verlangt Selbstschutz entsprechendes Wissen. Im Notfall ist es zu spät, die Gebrauchsanweisung eines vorhandenen Feuerlöschers zu studieren oder ein Anweisung zur Ersten Hilfe zu lesen.

Selbstschutz bedeutet: VORBEREITET SEIN und HELFEN KÖNNEN.

Dazu gehören unter anderem:

Kenntnisse über Erste Hilfe,
Kenntnisse über Entstehungsbrandbekämpfung,
ein Vorrat mit allen notwendigen Gütern des täglichen Bedarfs anlegen,
eine aktuelle Hausapotheke,
Dokumentenmappe, Notgepäck.

Hinweise

Eigenhilfe bei Sturmwarnungen

Bei Annäherung einer Unwetterfront das Gebäude sichern. Türen und Fenster schließen.
Lose Gegenstände, insbesondere Gartenmöbel, sicher unterstellen.
Markisen einfahren und Gartenzelte abbauen.
Morsche Bäume, Sträucher oder Masten frühzeitig entfernen.
Bauzäune, Stellwände, Plakatwände oder sonstige mobile, großflächige Einrichtungen entsprechend sichern oder abbauen.
Rollladen oder Fensterläden schließen.
Kraftfahrzeuge aus gefährdeten Bereichen, z. B. unter Bäumen, entfernen.


Weitere Informationen erhalten Sie über die unten angegebenen Ansprechpartner und unter dem Stichwort - Selbstschutz -

 

Links

Ansprechpersonen

Herr T. Dielau
Sachbearbeiter Zivilschutz
Zimmer: A3.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2908 03371 608 9020

Herr F. Hennig
Sachbearbeiter
Zimmer: A3.2.03

03371 608 2909 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)