Der Selbstschutz umfasst alle Maßnahmen der Bevölkerung, die geeignet sind, die in ihrem engeren Wohn- und Arbeitsbereich in einem Verteidigungsfall drohenden oder eingetretenen Schäden, insbesondere an Leben und Gesundheit, lebenswichtigen Einrichtungen und Gütern zu verhindern, zu mildern oder zu beseitigen.
Um den in die freie Verantwortung des Bürgers gestellten Selbstschutz zu unterstützen, sind behördliche Förderungs- und Ergänzungsmaßnahmen vorgesehen, deren Aufbau, Förderung und Leitung nach § 5 ZSG den Gemeinden obliegen.
Weitere Informationen unter dem Stichwort - Selbsthilfe im Zivilschutz -
Dienstleistung 1
Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem - deNIS
Zivilschutz Online
Stromausfall
Sicherheitsinformationszentrum (Österreich)
Wetterwarnungen - Deutscher Wetterdienst
Herr T. Dielau
Sachbearbeiter Zivilschutz
Zimmer: A3.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2908 03371 608 9020 torsten.dielau@teltow-flaeming.de
Herr F. Hennig
Sachbearbeiter
Zimmer: A3.2.03
03371 608 2909 03371 608 9020 frank.hennig@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle