Selbstschutz

Zuständig

Beschreibung

Der Selbstschutz umfasst alle Maßnahmen der Bevölkerung, die geeignet sind, die in ihrem engeren Wohn- und Arbeitsbereich in einem Verteidigungsfall drohenden oder eingetretenen Schäden, insbesondere an Leben und Gesundheit, lebenswichtigen Einrichtungen und Gütern zu verhindern, zu mildern oder zu beseitigen.

Um den in die freie Verantwortung des Bürgers gestellten Selbstschutz zu unterstützen, sind behördliche Förderungs- und Ergänzungsmaßnahmen vorgesehen, deren Aufbau, Förderung und Leitung nach § 5 ZSG den Gemeinden obliegen.

Hinweise

Weitere Informationen unter dem Stichwort - Selbsthilfe im Zivilschutz -

 

Links

Ansprechpersonen

Herr T. Dielau
Sachbearbeiter Zivilschutz
Zimmer: A3.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2908 03371 608 9020

Herr F. Hennig
Sachbearbeiter
Zimmer: A3.2.03

03371 608 2909 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)