Die Zulassung eines Fahrzeuges ist gegen Erteilung eines SEPA-LASTSCHRIFTMANDATES möglich.
Auch Kfz-Steuerschulden müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates die IBAN,wenn keine deutsche Bank, auch die BIC und den Namen der Bank, angeben.
Nur in Ausnahmefällen wird die Zulassung ohne SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Zollamtes.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de
Zuständiges Zollamt:
HZA Frankfurt (Oder)
Kopernikusstr. 25
15236 Frankfurt / Oder
Tel.: (0335) 563-0
Wenn Kontoinhaber und der Fahrzeughalter identisch sind, reicht eine Unterschrift im Feld des Kontoinhabers.
Sollten diese Personen unterschiedlich sein, bitte zwei Unterschriften.
Frau K. Pfeiffer
Sachgebietsleiterin
Zimmer: 5
Kfz-Zulassungsstelle Zossen
Stubenrauchstraße 26c
15806 Zossen
03377 305 811 03377 305 833 kfz-zulassung@teltow-flaeming.de
Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten!
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle