Sonderabfall

Zuständig

Beschreibung

Sonderabfälle sind im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) "gefährliche Abfälle" die aufgrund ihrer Beschaffenheit umwelt- oder gesundheitsgefährdend sind.

Zur Bezeichnung und Einstufung von Abfällen dient die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung- AVV). In dieser Verordnung sind über 200 Abfallarten mit "Spiegeleinträgen" versehen. "Spiegeleintrag" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für paarweise im Verzeichnis aufgeführte Abfallarten, deren Bezeichnungen sich nur durch den Hinweis auf im Abfall enthaltene gefährliche Stoffe unterscheiden.

Welche gefährlichen Stoffe in welcher Konzentration zu der Bezeichnung "gefährliche Abfälle" führen, regeln die "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages" (Runderlass 6/8/02 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 18. November 2002).

Hinweise

Sonderabfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblicher Menge können kostenfrei dem Schadstoffmobil überlassen werden.
Neben dem Schadstoffmobil können auch auf den Recyclinghöfen in Luckenwalde, Ludwigsfelde und Niederlehme Sonderabfälle in Kleinmengen abgegeben werden.
Infos zu den Tourenplänen und Höchstmengen erhalten Sie beim Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV).

Sonderabfall bis zu einer Menge von 2.000 Kilogramm jährlich kann ebenfalls über den SBAZV gebührenpflichtig entsorgt werden.

Adresse:
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband SBAZV
Teltowkehre 20
14979 Ludwigsfelde
Telefon: 03378 5180 0
Fax: 03378 5180 101
www.sbazv.de

Größere Mengen gefährlicher Abfälle (mehr als 2000 Kilogramm pro Jahr) sind der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) anzudienen.

Adresse:
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin SBB
Großbeerenstraße 231
14480 Potsdam
Telefon: 0331 2793 0
Fax: 0331 2793 20
ww.sbb-mbh.de

Bitte beachten Sie

Gefährliche Abfälle dürfen gewerbsmäßig nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde eingesammelt und/oder befördert werden. Ausnahmen hiervon regelt § 49 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Genehmigung ist zu beantragen beim Landesamt für Umweltamt (LfU)
Abteilung 16 - Abfallwirtschaft
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Telefon: 0331 2776 437

Notwendige Unterlagen

Entsorgungsnachweis

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Seite 212) in der zur Zeit gültigen Fassung

Verordnung über die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Land Brandenburg (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SAbfEV), vom 8. Januar 2010, (GVBl.II/10, [Nummer 1])

Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages Runderlass 6/8/02 des MLUR vom 18. November 2002 (Amtsblatt für Brandenburg Seite 1141)

Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 8. April 2016 (ABl./16, [Nummer 19], Seite 507)

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV), vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I Seite 3379) in der zur Zeit gültigen Fassung

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV), vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2298) in der zur Zeit gültigen Fassung

Anzeige- und Erlaubnisverordnung vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I Seite 4043) in der zur Zeit gültigen Fassung

Gebühren

Gemäß Gebührenordnung der SBB

Bei Entsorgung über den SBAZV gemäß Gebührensatzung des SBAZV.

Links

Ansprechpersonen

Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2414 03371 608 9170

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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

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14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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