Information, Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung:
Menschen, die die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG nach dem Schwerbehinderenrecht erfüllen, erhalten die Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.
In Berlin und Brandenburg gibt es die Möglichkeit, über eine Sonderparkgenehmigung ebenfalls die Berechtigung zur Nutzung der Behindertenparkplätze zu erhalten.
Öffnungszeiten Luckenwalde:
Montag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Die Sprechzeiten der Nebenstelle Ludwigsfelde entsprechen den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung.
SGB IX, BbgGDG, Schwerbehindertenrecht
ohne
Frau E. Schäfer
Sozialarbeiterin, Luckenwalde/Jüterbog
Zimmer: C0.0.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3892 03371 608 9050 Elke.Schaefer@teltow-flaeming.de
Frau M. Rädel
Sozialarbeiterin, Ludwigsfelde/Zossen
Zimmer: 132
03378 803 608 03378 802 735 Marita.Raedel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle