Sperrmüll

Zuständig

Beschreibung

Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Abmessungen oder ihres Gewichtes nicht in die grüne Restmülltonne passen. Im wesentlichen sind das Möbel, Matratzen, Teppiche, große Spielgeräte, Kinderwagen, Teppiche.

Hinweise

Der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) holt Ihren Sperrmüll kostenlos ab. Hierzu ist die Abrufkarte, die sich im hinteren Teil des Abfallkalenders befindet, an das beauftragte Entsorgungsunternehmen zu schicken. Innerhalb von vier Wochen wird der Sperrmüll vor dem Grundstück abgeholt. Den genauen Abholtermin teilt Ihnen der SBAZV oder das Entsorgungsunternehmen vorher schriftlich mit. Der Sperrmüll ist am Abholtag bis morgens um 6 Uhr (frühestens am Abend davor) gut sichtbar und unfallsicher vor das Grundstück oder an den Straßenrand zu stellen.

Als eine zusätzliche Dienstleistung für Eilige bietet der SBAZV auf Anruf oder Fax die Sperrmüllabfuhr innerhalb von zwei Werktagen an. Dieser Service kostet 90,00 Euro.

Wer seinen Sperrmüll direkt aus der Wohnung oder dem Keller abholen lassen möchte, kann den Transportservice des SBAZV anfordern, entweder über die normale Abrufkarte oder mit dem Eilauftrag. Bitte beachten Sie, dass bis einschließlich 50 Meter Entfernung hier für jede angefangene halbe Stunde eine Gebühr von 45,00 Euro erhoben wird. Bei über 50 bis maximal 200 Meter Entfernung beträgt die Gebühr für jede angefangene halbe Stunde 70,00 Euro.

Bei Selbstanlieferung können bis zu 3 Kubikmeter Sperrmüll zu den Recyclinghöfen in Luckenwalde, Ludwigsfelde und Niederlehme in Niederlehme gebracht werden. Bei Vorlage der Abrufkarte ist das kostenlos.

Adresse:
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband SBAZV
Teltowkehre 20
14979 Ludwigsfelde
Telefon: 03378 5180 0
Fax: 03377 5180 101
www.sbazv.de

Bitte beachten Sie

Nicht zum Sperrmüll gehören Bau- und Abbruchholz, Fenster, Schalbretter, Türen, Zäune, Wand- und Deckenverkleidungen, Sanitärkeramik, Bauabfälle, Altmetalle, Fernseher, Kühlgeräte.

Notwendige Unterlagen

Abrufkarte

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung

Satzung über die Entsorgung von Abfällen durch den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV)

Gebühren

Bei Entsorgung über den SBAZV gemäß Gebührensatzung des SBAZV

Links

Ansprechpersonen

Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2414 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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