Staatlich anerkannte Labore

Zuständig

Beschreibung

Der für Wasserwirtschaft zuständige Fachminister hat in einer Rechtsverordnung bestimmt, dass Untersuchungen im Rahmen der vorgeschriebenen Überwachung bei der Abwasserbeseitigung oder zur amtlichen Feststellung der Gewässergüte für Grundwasser und oberirdische Gewässer nur von staatlich anerkannten Laboren durchgeführt werden dürfen.

Bitte beachten Sie

Staatliche Zulassung und eine Akkreditierung von Laboren bedeuten nicht das Gleiche. Ein staatlich zugelassenes Labor ist immer auch akkreditiert, doch ein akkreditiertes Labor kann staatlich nicht zugelassen sein.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 108 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Links

Ansprechpersonen

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2600 03371 608 9170

Frau P. Krätzsch
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Schmutzwasser)
Zimmer: A5.3.14

03371 608 2608 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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