Der für Wasserwirtschaft zuständige Fachminister hat in einer Rechtsverordnung bestimmt, dass Untersuchungen im Rahmen der vorgeschriebenen Überwachung bei der Abwasserbeseitigung oder zur amtlichen Feststellung der Gewässergüte für Grundwasser und oberirdische Gewässer nur von staatlich anerkannten Laboren durchgeführt werden dürfen.
Staatliche Zulassung und eine Akkreditierung von Laboren bedeuten nicht das Gleiche. Ein staatlich zugelassenes Labor ist immer auch akkreditiert, doch ein akkreditiertes Labor kann staatlich nicht zugelassen sein.
ohne
§ 108 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Liste staatlich anerkannter Labore im Land Brandenburg
§ 108 Brandenburgisches Wassergesetz
Zulassungsverordnung - UStZulV
Dienstleistung Havarien
Frau M. Lewanzik
SB Gewässerbenutzung und Abwasserbehandlung
Zimmer: A5.3.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2608 03371 608 9170 Marieke.Lewanzik@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle