Der für Wasserwirtschaft zuständige Fachminister hat in einer Rechtsverordnung bestimmt, dass Untersuchungen im Rahmen der vorgeschriebenen Überwachung bei der Abwasserbeseitigung oder zur amtlichen Feststellung der Gewässergüte für Grundwasser und oberirdische Gewässer nur von staatlich anerkannten Laboren durchgeführt werden dürfen.
Staatliche Zulassung und eine Akkreditierung von Laboren bedeuten nicht das Gleiche. Ein staatlich zugelassenes Labor ist immer auch akkreditiert, doch ein akkreditiertes Labor kann staatlich nicht zugelassen sein.
ohne
§ 108 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Liste staatlich anerkannter Labore im Land Brandenburg
§ 108 Brandenburgisches Wassergesetz
Zulassungsverordnung - UStZulV
Dienstleistung Havarien
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