Standesamtsaufsicht

Zuständig

Beschreibung

Die Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unmittelbar mit den Aufgaben der Standesämter verbunden. Neben der Prüfung der Geschäftsführung der Standesämter umfasst das Aufgabengebiet unter anderem noch folgende Bereiche:
Prüfung der von den Standesämtern vorgelegten Personenstandsfälle, die aufgrund der im Land Brandenburg bestehenden Vorlagepflichten der unteren Fachaufsicht vorgelegt werden müssen, wie zum Beispiel - Entscheidungen in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen,

  • Anträge auf Beurkundungen von im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland vorgenommenen Eheschließung,
  • Anträge auf Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen im Ausland,
  • ausländische Entscheidungen über die Annahme als Kind einschließlich der Frage der Namensführung,
  • die Anerkennung der Vaterschaft, wenn ausländisches Recht zu beachten ist,
  • ausländische Entscheidungen zur Namensführung, zu Namensänderungen und Erklärungen über eine Namenserteilung oder nachträgliche Namenswahl, wenn ausländisches Recht zur Anwendung kommt oder die Bezugsperson nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Fälle, in denen die Identität einer beteiligten Person nicht geklärt ist oder in der Vergangenheit nicht geklärt war.

Vorlagepflichtig sind zudem auch Berichtigungen, die der Standesbeamte in eigener Zuständigkeit vornehmen kann.

Hinweise

Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die Standesämter des Landeskreises und ist damit für nachstehende Standesämter zuständig:

Standesamt Gemeinde Am Mellensee
Standesamt Stadt Baruth/Mark
Standesamt Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
Standesamt Amt Dahme/Mark
Standesamt Gemeinde Großbeeren
Standesamt Stadt Jüterbog
Standesamt Stadt Luckenwalde
Standesamt Stadt Ludwigsfelde
Standesamt Gemeinde Niedergörsdorf
Standesamt Gemeinde Nuthe-Urstromtal
Standesamt Gemeinde Rangsdorf
Standesamt Stadt Trebbin
Standesamt Stadt Zossen

Ansprechpersonen

Frau S. Flinzer
Sachbearbeiterin Allgemeines Ordnungsrecht
Zimmer: A1.2.11

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2111 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)