Staumarken

Zuständig

Beschreibung

Jede Stauanlage mit festgesetzter Stauhöhe muss mindestens mit einer Staumarke versehen werden, an der die festgelegten Stauhöhen (maximal und minimal) deutlich angegeben sind. Eine Staumarke ist auf mindestens einen unverrückbaren und unvergänglichen Festpunkt zu beziehen und an das amtliche Höhenfestpunktnetz anzuschließen.

Hinweise

Die erforderlichen Festlegungen zur Staumarke werden in der Erlaubnis oder Bewilligung (sogenanntes "Staurecht") getroffen.

Bitte beachten Sie

Die Kosten für das Setzen, Erneuern, Versetzen, Berichtigen und Erhalten der Staumarke trägt der Stauberechtigte.

Notwendige Unterlagen

siehe Merkblatt Staurechte

Rechtliche Grundlagen

§ 50 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)