Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges
Fahrzeuge aus allen Zulassungsstellen der Bundesrepublik können außer Betrieb gesetzt werden, wenn die Unterlagen vollständig vorgelegt werden.
Kennzeichen aus dem Landkreis Teltow-Fläming können bis zu einem Jahr reserviert werden oder ggf. sofort für ein anderes Fahrzeug verwendet werden.
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichenschilder, ggf. Verschrottungsprotokoll
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Frau I. Siebert
Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
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Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.
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