Straßenfeste zählen zu Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (das sind u.a. Straßen, Parkplätze, Gehwege) und sind in der Regel erlaubnispflichtig.
Sind zusätzliche Haltverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Parkplätze erforderlich, sollten sie gleich mit angegeben werden.
Rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen! Bei Veranstaltungen ist auch ein Versicherungsnachweis über die Haftpflicht zu erbringen; ebenso eine sog. Freistellungserklärung.
schriftlicher Antrag mit Angabe der Art der Veranstaltung, Ort (am besten mit einer Lageskizze, in der die abzusperrende Fläche und notwendige zusätzliche Verkehrszeichen eingetragen werden), Dauer, voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer/Gäste, Programmablauf
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung
10,20 bis 767,00 Euro; (bei außergewöhnlich hohem Aufwand bis zu 2301,00 Euro)
Keine
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle