Tierarzneimittel/Tierimpfstoffe

Zuständig

Beschreibung

Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Überwachung der Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren und die Rückstandsüberwachung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Umweltkontaminanten wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Schwermetalle an den Verbraucher gelangen.

Strenge Vorschriften:
In der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland gibt es sehr strenge Vorschriften für Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren. Für bestimmte Substanzen, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, sind Höchstmengen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Andere Stoffe wiederum dürfen gar nicht in Lebensmitteln vorkommen.
Bei Tierarzneimitteln gibt es in der Regel festgelegte Wartezeiten, die zwischen ihrer Anwendung und der Schlachtung liegen müssen. Die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimittel bei Tieren ist streng geregelt und unterliegt strengen Nachweispflichten sowohl beim Tierarzt als auch beim Tierhalter.

Hinweise

Rückstandsuntersuchungen werden stichprobenweise oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes entnehmen Proben von lebenden und von geschlachteten Tieren, aber auch auch von Eiern, Milch, Honig etc. Staatliche Institute untersuchen diese Proben auf Rückstände.

Bitte beachten Sie

Wenn bedenkliche oder nicht erlaubte Rückstände festgestellt werden, ergreift das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers: je nach Schwere des Falles wird beispielsweise der Herkunftsbetrieb intensiv überprüft oder die Schlachtung untersagt.

Notwendige Unterlagen

Nachweisführung entspr. den rechtlichen Anforderungen

Rechtliche Grundlagen

insbesondere: Arzneimittelgesetz, VO über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind u.a.

Ansprechpersonen

Frau Dr. M. Schell
Amtliche Tierärztin
Zimmer: C1.2.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2235 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Freitag, 10. Mai 2024
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