Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Überwachung der Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren und die Rückstandsüberwachung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Umweltkontaminanten wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Schwermetalle an den Verbraucher gelangen.
Strenge Vorschriften:
In der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland gibt es sehr strenge Vorschriften für Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren. Für bestimmte Substanzen, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, sind Höchstmengen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Andere Stoffe wiederum dürfen gar nicht in Lebensmitteln vorkommen.
Bei Tierarzneimitteln gibt es in der Regel festgelegte Wartezeiten, die zwischen ihrer Anwendung und der Schlachtung liegen müssen. Die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimittel bei Tieren ist streng geregelt und unterliegt strengen Nachweispflichten sowohl beim Tierarzt als auch beim Tierhalter.
Rückstandsuntersuchungen werden stichprobenweise oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes entnehmen Proben von lebenden und von geschlachteten Tieren, aber auch auch von Eiern, Milch, Honig etc. Staatliche Institute untersuchen diese Proben auf Rückstände.
Wenn bedenkliche oder nicht erlaubte Rückstände festgestellt werden, ergreift das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers: je nach Schwere des Falles wird beispielsweise der Herkunftsbetrieb intensiv überprüft oder die Schlachtung untersagt.
Nachweisführung entspr. den rechtlichen Anforderungen
insbesondere: Arzneimittelgesetz, VO über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind u.a.
Frau Dr. M. Schell
Amtliche Tierärztin
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