Tierbörsen

Zuständig

Beschreibung

Tierbörsen sind Veranstaltungen, auf denen Tiere durch Privatpersonen zum Tausch oder Verkauf angeboten werden. Der Veranstalter, der eine Tierbörse durchführen will, muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Erlaubnis beantragen.
Vogelbörsen unterliegen besonderen Vorschriften, die beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu erfragen sind.

Bitte beachten Sie

Folgende Voraussetzungen müssen für die Erlaubnis erfüllt sein:

1. Zuverlässigkeit
2. Einrichtungen zur tiergerechten Unterbringung der Tiere
3. Börsenordnung
4. Personal zur ordnungsgemäßen Durchführung der Börse
Die Veranstaltung wird amtstierärztlich überprüft. Informationen sind auch in den Merkblättern der TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V., Bramscher Allee 5, 49565 Bramsche) über Tierbörsen enthalten.

Rechtliche Grundlagen

Tierschutzgesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz, Tierseuchengesetz, Viehverkehrsverordnung, Geflügelpest - Verordnung

Gebühren

nach Gebührenordnung

Links

Ansprechpersonen

Frau Dr. M. Schell
Amtliche Tierärztin
Zimmer: C1.2.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2235 03371 608 9040

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)