Tierheim

Zuständig

Beschreibung

Tierheime sind Einrichtungen, die überwiegend der Aufnahme und Pflege von Fund- oder Abgabetieren dienen. Wer Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Tierheim und Tierpension sind nicht das gleiche (siehe Link), auch wenn viele Einrichtungen beide Tätigkeiten anbieten.

Hinweise

Folgende Voraussetzungen sind für diese Erlaubnis zu erfüllen:

1. Fachkenntnisse der für die Tätigkeit verantwortlichen Person (z. B. abgeschlossene Ausbildung zum Tierpfleger(in), Tierpflegemeister(in) und andere abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildungen, die zum Umgang mit Hunden, Katzen, Ziergeflügel und Heimtieren befähigen)
2. Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person (Nachweis durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis)
3. Die Räume und Einrichtungen für die Ausübung der Tätigkeit müssen eine tierartgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung der gehaltenen Tiere ermöglichen.

Bitte beachten Sie

Das polizeiliche Führungszeugnis ist bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen

Notwendige Unterlagen

Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, Nachweise der beruflichen Qualifikation (siehe Hinweise Nr. 1), Skizze oder Bauplan der Betriebsräume, Beschreibung der Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere

Rechtliche Grundlagen

Tierschutzgesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz

Gebühren

nach Gebührenordnung

Ansprechpersonen

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)