Tierheime sind Einrichtungen, die überwiegend der Aufnahme und Pflege von Fund- oder Abgabetieren dienen. Wer Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Tierheim und Tierpension sind nicht das gleiche (siehe Link), auch wenn viele Einrichtungen beide Tätigkeiten anbieten.
Folgende Voraussetzungen sind für diese Erlaubnis zu erfüllen:
1. Fachkenntnisse der für die Tätigkeit verantwortlichen Person (z. B. abgeschlossene Ausbildung zum Tierpfleger(in), Tierpflegemeister(in) und andere abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildungen, die zum Umgang mit Hunden, Katzen, Ziergeflügel und Heimtieren befähigen)
2. Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person (Nachweis durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis)
3. Die Räume und Einrichtungen für die Ausübung der Tätigkeit müssen eine tierartgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung der gehaltenen Tiere ermöglichen.
Das polizeiliche Führungszeugnis ist bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen
Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, Nachweise der beruflichen Qualifikation (siehe Hinweise Nr. 1), Skizze oder Bauplan der Betriebsräume, Beschreibung der Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere
Tierschutzgesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz
nach Gebührenordnung
Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2211 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2215 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle