Tierkörperbeseitigung

Zuständig

Beschreibung

Verendete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel tierischer Herkunft müssen unschädlich beseitigt werden, denn sie können durch übertragbare Krankheiten und Giftstoffe Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden.
Die Materialien werden gesammelt und durch die Tierkörperbeseitigungsanlage SecAnim nach Anmeldung des Materials abgeholt.

Hinweise

Sonderbehandlung für BSE-Risikomaterial
"Spezifiziertes Risikomaterial" (SRM), in dem sich die veränderten Prionen befinden können, die für die Entstehung von BSE und andere übertragbare spongiforme Enzephalopathien verantwortlich gemacht werden, wird gesondert erfasst und einer besonders sorgfältigen Behandlung unterzogen.

Bitte beachten Sie

Tierkörperbeseitigung im Landkreis Teltow-Fläming:
Zuständig für die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Teltow-Fläming ist die
Fa. SecAnim, Rauhes Gehege 1 in 39307 Mützel.

Anmeldung zur Abholung von Tierkörper und Material:
Tel.: 03561 68 460

Rechtliche Grundlagen

Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Gebühren

Tierkörperbeseitigungsgebühren je nach Tierart und Abholungsort lt. Satzung

Ansprechpersonen

Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2215 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)