Tierschauen

Zuständig

Beschreibung

Die Durchführung von Viehausstellungen (Pferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Gänse, Enten, Hühner, Tauben), von Hunde- und Katzenausstellungen sowie Hundeprüfungen ist beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mindestens 4 Wochen, Hunde- und Katzenausstellungen mindestens 8 Wochen vorher anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Reitsportveranstaltungen. Für die Veranstalter und die Teilnehmer können besondere Auflagen angeordnet werden. Bei besonderer Seuchengefahr kann der Landkreis solche Veranstaltungen auch verbieten.

Hinweise

Die Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung sind abhängig von der Tierart und der Tierseuchensituation in Deutschland, in der Europäischen Union und anderen Ländern, aus denen Teilnehmer an den Veranstaltungen kommen. Sie werden dem Veranstalter mit der Genehmigung schriftlich mitgeteilt.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Viehverkehrsverordnung, Tollwut-Verordnung, Geflügelpest - Verordnung

Gebühren

nach Gebührenordnung

Links

Ansprechpersonen

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)