Tierschutzanzeigen

Zuständig

Beschreibung

Anzeigen über tierschutzwidrige Tierhaltungen werden vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt oder auch von den örtlichen Tierschutzvereinen entgegengenommen.

In der Regel erfolgt einer Begutachtung der Tierhaltung durch Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Notwendige Maßnahmen zur Abstellung der Mängel werden veranlasst oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt bei Verdacht einer Straftat.

Hinweise

Damit der Amtstierarzt der Anzeige gezielt nachgehen kann, sind folgende Angaben unbedingt notwendig:

- Name, Adresse und Telefonnummer des Anzeigenden,
- Name, Straße, Hausnummer und Ort des Tierhalters,
- genaue Beschreibung der Beobachtungen mit Datum, Uhrzeit, betroffener Tierart, Ort der Tierhaltung

Rechtliche Grundlagen

Tierschutzgesetz, Verordnungen über die Haltung einzelner Tierarten, Gutachten über die Haltung einzelner Tierarten

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)